top of page

Mitgliederversammlung November 2011


Protokoll der Mitgliederversammlung am 18.11.2011

Gasthof zur Post, Inning am Ammersee

19.30 bis ca. 22.30 Uhr

Anwesend: 22 Mitglieder, weitere Interessierte

Protokoll: Gertraud Köhl

1. Begrüßung: Ruth Paulig

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit: von 58 Mitgliedern sind 22 Mitglieder anwesend. Damit ist

die Versammlung beschlussfähig, das Mindestquorum von einem Viertel ist mit 38% erreicht.

3. Versammlungsleitung: Ruth Paulig (einstimmig)

4. Annahme der Tagesordnung (einstimmig).

5. Die Satzungsänderungen werden per Projektion (zweifarbig) von Tom Hamaus vorgestellt und im

Plenum Punkt für Punkt besprochen. Wesentliche Änderungen/Ergänzungen (Zitate) sind:

- § 4: Es gibt aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder können alle Personen werden, die

sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Passive Mitglieder können alle Personen werden, die

bereit sind, den Verein ideel oder materiell zu fördern. Sie sind antragsberechtigt, aber nicht

berechtigt, auf den Versammlungen mitzustimmen.

- § 5: Er (bezogen auf Mitgliedsbeitrag) ist bei Eintritt und dann jeweils zum 1.April fällig.

- § 7: Die Einladung erfolgt schriftlich per Post oder e-Mail mit Angabe der Tagesordnung und

muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung versandt werden. Jedes Mitglied kann bis

spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich weitere Anträge

einreichen.

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der aktiven Mitglieder

anwesend ist. Nicht anwesende aktive Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht von

einem anwesenden aktiven Mitglied vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist für jeder

Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine

fremde Stimme vertreten.

- § 8: Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern: dem

Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister (gesch.ftsführender Vorstand). Die

Mitgliederversammlung kann weitere Vorstände berufen.

Bei Ausscheiden eines Mitglieds des gesch.ftsführenden Vorstands muss innerhalb von drei

Monaten Neuwahl durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

- § 11: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an eine vom Vorstand zu bestimmende gemeinnützige,

steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung der Entwicklungszusammenarbeit.

6. Abstimmung:

- Vorsorglich wurde darüber abgestimmt, falls nötig, die Bezeichnungen „aktive“ und „passive“

Mitglieder mit den Formulierungen „ordentliche“ und „fördernde“ Mitglieder zu ersetzen: 22 Ja-

Stimmen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung.

- Abstimmung über die gesamte Fassung der vorgelegten Satzung: 22 Ja-Stimmen, keine

Gegenstimme, keine Enthaltung.

Nach der Abstimmung folgten Vorträge/Präsentationen und Aussprache über das Projekt

Sternstunden-Handwerksschule.

Die Versammlung wurde um ca. 22.30 beendet.

Protokoll: Gertraud Köhl

Vorstände: Ruth Paulig Johann Schaller-Köhl

Anhang: Satzung, neu


Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
Archiv
bottom of page