Mitgliederversammlung November 2011
Protokoll der Mitgliederversammlung am 18.11.2011
Gasthof zur Post, Inning am Ammersee
19.30 bis ca. 22.30 Uhr
Anwesend: 22 Mitglieder, weitere Interessierte
Protokoll: Gertraud Köhl
1. Begrüßung: Ruth Paulig
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit: von 58 Mitgliedern sind 22 Mitglieder anwesend. Damit ist
die Versammlung beschlussfähig, das Mindestquorum von einem Viertel ist mit 38% erreicht.
3. Versammlungsleitung: Ruth Paulig (einstimmig)
4. Annahme der Tagesordnung (einstimmig).
5. Die Satzungsänderungen werden per Projektion (zweifarbig) von Tom Hamaus vorgestellt und im
Plenum Punkt für Punkt besprochen. Wesentliche Änderungen/Ergänzungen (Zitate) sind:
- § 4: Es gibt aktive und passive Mitglieder. Aktive Mitglieder können alle Personen werden, die
sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Passive Mitglieder können alle Personen werden, die
bereit sind, den Verein ideel oder materiell zu fördern. Sie sind antragsberechtigt, aber nicht
berechtigt, auf den Versammlungen mitzustimmen.
- § 5: Er (bezogen auf Mitgliedsbeitrag) ist bei Eintritt und dann jeweils zum 1.April fällig.
- § 7: Die Einladung erfolgt schriftlich per Post oder e-Mail mit Angabe der Tagesordnung und
muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung versandt werden. Jedes Mitglied kann bis
spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich weitere Anträge
einreichen.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der aktiven Mitglieder
anwesend ist. Nicht anwesende aktive Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht von
einem anwesenden aktiven Mitglied vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist für jeder
Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine
fremde Stimme vertreten.
- § 8: Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern: dem
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister (gesch.ftsführender Vorstand). Die
Mitgliederversammlung kann weitere Vorstände berufen.
Bei Ausscheiden eines Mitglieds des gesch.ftsführenden Vorstands muss innerhalb von drei
Monaten Neuwahl durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
- § 11: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an eine vom Vorstand zu bestimmende gemeinnützige,
steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung der Entwicklungszusammenarbeit.
6. Abstimmung:
- Vorsorglich wurde darüber abgestimmt, falls nötig, die Bezeichnungen „aktive“ und „passive“
Mitglieder mit den Formulierungen „ordentliche“ und „fördernde“ Mitglieder zu ersetzen: 22 Ja-
Stimmen, keine Gegenstimme, keine Enthaltung.
- Abstimmung über die gesamte Fassung der vorgelegten Satzung: 22 Ja-Stimmen, keine
Gegenstimme, keine Enthaltung.
Nach der Abstimmung folgten Vorträge/Präsentationen und Aussprache über das Projekt
Sternstunden-Handwerksschule.
Die Versammlung wurde um ca. 22.30 beendet.
Protokoll: Gertraud Köhl
Vorstände: Ruth Paulig Johann Schaller-Köhl
Anhang: Satzung, neu